Für Altenwohn- und Pflegeheime, in welchen weniger als 4 Personen untergebracht sind und betreut werden, ist keine Betriebsbewilligung zu beantragen, sondern ist lediglich eine entsprechende Anzeige der Aufnahme des Betriebes oder der gänzlichen oder teilweisen Betriebseinstellung einer Kleineinrichtung an die Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.
Erfolgt binnen 6 Wochen nach Einlangen der Anzeige keine Untersagung mit Bescheid kann die Kleineinrichtung ihren Betrieb aufnehmen.