Die Anerkennung einer im EU/EWR-Raum erworbenen Ausbildung zur Kindergarten- bzw. Sonderkindergartenpädagogin/zum Kindergarten- bzw. Sonderkindergartenpädagogen kann beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 1 - Personal, beantragt werden.
Für eine Anstellung als Kindergarten- bzw. Sonderkindergartenpädagogin/ Kindergarten- bzw. Sonderkindergartenpädagoge ist ein positiver Anerkennungsbescheid erforderlich.
Verfahrensablauf:
- Antragstellung
- Überprüfung und Einholung einer Stellungnahme der Landesaufsicht für pädagogische Fachkräfte
- Ausstellung des Bescheides
Das Verfahren dauert in der Regel ca. vier Monate.
Rechtsgrundlage:
§ 3 des Gesetzes über die fachlichen Anstellungserfordernisse für Kindergärtner(innen) und Erzieher(innen), LGBl. Nr. 1/1998 idgF.