Die Anerkennung einer im EU/EWR-Raum erworbenen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten/Sonderhorten kann beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 1 - Personal, beantragt werden.
Für eine Anstellung als Erzieherin/Erzieher an Horten/Sonderhorten ist ein positiver Anerkennungsbescheid erforderlich.
Verfahrensablauf:
Das Verfahren dauert in der Regel ca. vier Monate.
Rechtsgrundlage:
§ 3 des Gesetzes über die fachlichen Anstellungserfordernisse für Kindergärtner(innen) und Erzieher(innen), LGBl. Nr. 1/1998 idgF.