Die Behörde widerruft eine durch öffentliche Bestellung erteilte Berechtigung zur selbstständigen Ausübung eines Bilanzbuchhaltungsberufes, wenn eine der allgemeinen Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung nicht mehr gegeben ist.
Unverzüglich ab Kenntnis.
Wegfall einer der allgemeinen Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung.
Die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe