Buchhalter - Fachprüfung - Prüfungsbefreiung

Allgemeine Informationen

Personen, die eine der Fachprüfung für Buchhalterinnen/Buchhalter inhaltlich vergleichbare Fachprüfung bereits erfolgreich abgeschlossen haben, sind von der Ablegung der Fachprüfung befreit. Die Prüfungsbefreiung muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

HINWEIS Die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe stellt durch Bescheid fest, ob und welche Teile der Fachprüfung noch abzulegen sind. Gegen diesen Bescheid steht das Rechtsmittel der Berufung zu.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis einer der Fachprüfung für Buchhalterinnen/Buchhalter inhaltlich vergleichbaren Prüfung

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten für den Antrag an.
  • Bescheid: 14,30 Euro Bundesgebühr

HINWEIS Die Gebühren sind nach der Erledigung des Verfahrens zu bezahlen. Dazu wird Ihnen ein Zahlschein übersandt.

Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf

Der Antrag kann persönlich oder schriftlich in deutscher Sprache bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.

Voraussetzungen

Antrag auf Prüfungsbefreiung

Zuständige Stelle

Hinweis: Über die Berufung hat der Landeshauptmann zu entscheiden.

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