Nichtigerklärung einer Zulassungerteilung zur Fachprüfung

Allgemeine Informationen

Bescheide, mit denen die Zulassung zu einer Fachprüfung erteilt wurde, sind nichtig und vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit für nichtig zu erklären, wenn eine der gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen gefehlt hat und weiterhin fehlt.

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Fehlen der gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 16 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

Zuständige Stelle

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