Der Landeshauptmann überprüft regelmäßig Abfallersterzeugerinnen/Abfallersterzeuger bzw. Abfallsammlerinnen/Abfallsammler und Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler, die gefährliche Abfälle herstellen bzw. sammeln oder behandeln (ausgenommen Problemstoffe).
Hinweis: Die zuständige Behörde überprüft dabei auch die Richtigkeit der im Register unter edm.gv.at eingetragenen Stammdaten.