Vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens (UVP-Verfahren oder vereinfachtes Verfahren) kann der Projektwerber oder die Projektwerberin einen Antrag auf Durchführung eines Vorverfahrens stellen.
Dieses Verfahren erfolgt auf freiwilliger Basis und dient der Unterstützung bei der näheren Spezifizierung der Inhalte der Umweltverträglichkeitserklärung.
Neben dem Vorverfahren wurde durch die Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz-Novelle 2009 ein Investorenservice gesetzlich verankert. Das bedeutet, dass dem Projektwerber oder der Projektwerberin bei der Behörde vorhandene Informationen für die Projekterstellung zur Verfügung gestellt werden.