Abfallbehandlungsanlagen - Inhaberwechsel

Allgemeine Informationen

Der Inhaberwechsel einer ortsfesten oder mobilen Abfallbehandlungsanlage muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Die neue Inhaberin/der neue Inhaber erstattet die Meldung. Die Meldung muss von der vormaligen Inhaberin/dem vormaligen Inhaber gegengezeichnet sein.

Hinweis

Inhaberin/Inhaber einer Anlage ist in erster Linie die Betreiberin/der Betreiber der Anlage.

Durch den Inhaberwechsel einer Abfallbehandlungsanlage wird die Wirksamkeit der Anlagengenehmigung nicht berührt.

Achtung

Die notwendige Übertragung der jeweiligen Abfallbehandlungsanlage in die Stammdaten der neuen Inhaberin/des neuen Inhabers auf edm.gv.at ( BMK) ersetzt nicht die Meldung an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldung
  • Gegenzeichnung der vormaligen Inhaberin/des vormaligen Inhabers der Behandlungsanlage

Fristen

Der Wechsel muss unverzüglich gemeldet werden.

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Kosten

Die Kosten richten sich nach verschiedenen Abgaben- und Gebührenverordnungen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld nähere Informationen bei der zuständigen Stelle einzuholen.

Letzte Aktualisierung

22. Januar 2024

Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf

Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.

Zuständige Stelle

Die Abfallwirtschaftsbehörde als zuständige Anlagenbehörde

Als Anlagenbehörde: die Landeshauptfrau/der Landeshauptmann
und zutreffendenfalls als Anlagenbehörde: die Bezirksverwaltungsbehörde

Zum Formular

Online-Formular an die Bezirksverwaltungsbehörde

Zum Seitenanfang top