Wenn die nachfolgenden Betreuungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, ist dies der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden:
- ein stabiles familiäres Umfeld,
- räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten, die für die spezifischen Notwendigkeiten der betreuten Tageskinder entsprechend geeignet sind.
- Nachweis über insgesamt 20 Stunden an jährlicher Fortbildung und Supervision.