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Bilanzbuchhalterinnen/Bilanzbuchhalter bzw. Bilanzbuchhaltungsgesellschaften sind entweder Mitglieder bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder oder bei den Wirtschaftskammern. Buchhalterinnen/Buchhalter bzw. Buchhaltungsgesellschaften, Personalverrechnerinnen/Personalverrechner bzw. Personalverrechnungsgesellschaften sind Mitglieder bei den Wirtschaftskammern und Fachorganisationen. Die Mitgliedschaft kann freiwillig gewechselt werden.
HINWEIS
Die Mitgliedschaft der Buchbilanzbuchhalterinnen/Bilanzbuchhalter bzw. der Bilanzbuchhaltungsgesellschaften richtet sich nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) und den abzugebenden Erklärungen über die Mitgliedschaft zur Kammer der Wirtschaftstreuhänder oder zu den Wirtschaftskammern.