Änderungen bzw. die Beendigung der Prostitution müssen der Gemeinde des Ortes der Ausübung binnen einer Woche angezeigt werden.
Anzeige muss binnen einer Woche erfolgen
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Gesetz vom 24. Jänner 2019, mit dem ein Burgenländisches Landessicherheitsgesetz (Burgenländisches Landessicherheitsgesetz - Bgld. LSG) erlassen wird, LGBl. Nr. 30/2019