Prostitution - Anzeige von Änderungen bzw. der Beendigung

Allgemeine Information

Änderungen bzw. die Beendigung der Prostitution müssen der Gemeinde des Ortes der Ausübung binnen einer Woche angezeigt werden.

Fristen

Anzeige muss binnen einer Woche erfolgen

Voraussetzungen

Anzeige der

  • Änderung der Wohnadresse,
  • Änderung des Ortes der Ausübung der Prostitution,
  • Beendigung der Prostitution sowie
  • Änderung in der Person des Verfügungsberechtigten.

Zuständige Stelle

  • Gemeinde des Ortes der Ausübung der Prostitution
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