Personen, die die Fachprüfung zur Bilanzbuchhalterin/zum Bilanzbuchhalter ablegen möchten, müssen einen Antrag auf Zulassung stellen.
Hinweis: Über den Antrag auf Zulassung zu der Fachprüfung entscheidet die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe mit Bescheid. Gegen einen Bescheid, mit dem die Zulassung verweigert wird, kann das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden.