Die Errichtung und das Betreiben sowie das wesentliche Ändern von Sammel- sowie Verwertungssystemen bedarf der Genehmigung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Rechtzeitig vor Errichtung bzw. Betrieb
Es sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.
das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft