Das Sanierungskonzept muss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dort wird es hinsichtlich seiner Eignung zum Immissionsschutz geprüft und erforderlichenfalls unter Vorschreibung bestimmter geeigneter Auflagen, Bedingungen oder Befristungen genehmigt.
Gleichzeitig wird der Inhaberin/dem Inhaber der Behandlungsanlage die Verwirklichung des genehmigten Konzepts innerhalb einer bestimmten Frist aufgetragen.