Genehmigung zur Bestellung eines Stellvertreters

Allgemeine Informationen

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat bei voraussichtlich länger dauernder Verhinderung eine Kanzleikuratorin/einen Kanzleikurator zu bestellen.

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlagen

§ 93 Abs. 6 und 7 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG)

Voraussetzungen

Siehe Inhaltliche Beschreibung.

Zuständige Stelle

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