Tagesbetreuung ist die Übernahme einer oder eines Minderjährigen unter 16 Jahren von anderen als bis zum dritten Grad Verwandten oder Verschwägerten, Wahleltern, dem Vormund oder anderen mit Pflege und Erziehung betrauten Personen zur regelmäßigen und gewerbsmäßigen Betreuung für einen Teil des Tages.
Die Betreuung erfolgt grundsätzlich als individuelle Betreuung im Haushalt einer geeigneten Person (Tagesmutter oder Tagesvater).
Die Betreuung kann auch in den Räumlichkeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen stattfinden.
Die Bewilligung wird unter Berücksichtigung der persönlichen und sachlichen Betreuungsvoraussetzungen für eine bestimmte Anzahl von Kindern erteilt. Es dürfen jedoch grundsätzlich nicht mehr als 4 Tageskinder gleichzeitig betreut werden.
Die Bewilligung wird befristet für ein Jahr erteilt. Eine Verlängerung der Bewilligung um jeweils 3 Jahre ist über Antrag möglich, wenn die gebotenen Voraussetzungen weiter vorhanden sind und der Nachweis über insgesamt 20 Stunden an jährlicher Fortbildung und Supervision beigebracht wird.