- Verlust der vollen Handlungsfähigkeit oder
- Vorliegen einer rechtswirksamen Anklageschrift wegen des Verdachtes
- Einer mit Vorsatz begangenen strafbaren Handlung, die mit mehr als dreimonatiger Freiheitsstrafe bedroht ist, oder
- Einer mit Bereicherungsvorsatz begangenen gerichtlich strafbaren Handlung oder
- Eines gerichtlich strafbaren Finanzvergehens oder
- Verhängung der Untersuchungshaft wegen des Verdachtes einer der oben aufgezählten Handlungen oder
- Rechtskräftiger Eröffnung eines Konkurs- oder eines Ausgleichsverfahrens oder
- Abweisung eines Antrages auf Konkurseröffnung mangels voraussichtlich hinreichenden Vermögens oder
- Fehlender Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Von einer Suspendierung ist in den Fällen der rechtswirksamen Anklageschrift wegen des Verdachts der oben genannten strafbaren Handlungen abzusehen, wenn die ordnungsgemäße Berufsausübung nicht gefährdet ist.