Der zur Aufnahme des Sarges dienende Teil des Fahrzeuges muss vollkommen geschlossen und leicht zu reinigen sein.
Zusammen mit der Leiche dürfen im Fahrzeug nur Blumenkränze, Sträuße oder dergleichen befördert werden.
Falls der Leichentransport nicht mit einem Leichentransportauto oder Leichentransportwagen erfolgt, muss die Leiche bei einem Transport der länger als 24 Stunden dauert oder nach einer Exhumierung erfolgt, in einem ausgeblechten Sarg, der luftdicht verlötet zu sein hat, versargt werden und in einer Holzkiste eingeschlossen werden, bei einer Transportdauer bis zu 24 Stunden, muss zumindest ein Holzsarg, dessen Fugen dicht geschlossen und dessen Boden mit einer 5 cm hohen Schicht aufsaugenden Stoffes wie Torfmull oder dergleichen bedeckt ist, in einer Holzkiste eingeschlossen werden.