Untersagung Ausübung Bilanzbuchhaltungsberuf in Zweigstelle

Allgemeine Informationen

Die Ausübung eines Bilanzbuchhaltungsberufes in einer Zweigstelle wird von der Behörde mit Bescheid untersagt, wenn die Voraussetzung gemäß § 71 Abs. 2 Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG) weggefallen ist.

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Voraussetzungen

Bei Wegfall der Voraussetzungen bezüglich der Errichtung einer Zweigstelle.

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