Die zuständige Stelle erlässt die Suspendierung mittels eines schriftlichen Bescheids.
Dieser wird dem Berufsberechtigten oder der Berufsberechtigten zu eigenen Handen zugestellt.
Hinweis: Für den Fall, dass die berufsberechtigte Person die volle Handlungsfähigkeit verliert, und bei Gesellschaften wird der Bescheid der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter zugestellt.