Die im Rahmen des Konformitätsnachweisverfahren für Bauprodukte erforderlichen Prüf- und Überwachungsberichte sowie Konformitätszertifikate sind von Stellen auszustellen, die für solche Prüfungen oder Überwachungen akkreditiert sind. Diese Berichte und Zertifikate sind öffentliche Urkunden.
Die Akkreditierung, Abänderung oder Erweiterung derselben erfolgt aufgrund eines schriftlichen Antrags an die Akkreditierungsstelle.
Sind die Voraussetzungen für die beantragte Akkreditierungsart erfüllt, wird die Akkreditierung – erforderlichenfalls unter Vorschreibung von Auflagen, Bedingungen und Befristungen – durch Bescheid ausgesprochen.
Für Anträge auf Abänderung oder Erweiterung einer bestehenden Akkreditierung gelten dieselben Antragserfordernisse.