Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle - Zurücklegung der Berechtigung der Akkreditierung

General information

Die Berechtigung zur Ausübung der Akkreditierung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle endet unter anderem durch das Zurücklegen der Berechtigung durch die akkreditierte Stelle.

Die nach den Bestimmungen des Gesetzes von akkreditierten Stellen aufzubewahrenden Aufzeichnungen sind nach dem Ende der Akkreditierung der Akkreditierungsstelle zu übergeben.

Deadlines

keine

Requirements

Die Zurücklegung ist der Akkreditierungsstelle mitzuteilen

Forms

Online-Formular an das Amt der Burgenländischen Landesregierung

More information

Responsible department

Zum Seitenanfang top