Die Errichtung oder wesentliche Erweiterung von Einkaufszentren sowie die Verwendung eines bestehenden Gebäudes als Einkaufszentrum bedarf – unbeschadet der nach anderen gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Bewilligungen - der raumplanungsbehördlichen Bewilligung – erforderlichenfalls unter Vorschreibung von Auflagen.
Ein Einkaufszentrum ist ein für den überörtlichen Bedarf bestimmter Handelsbetrieb samt den damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungseinrichtungen, in dem auf einer wirtschaftlich, baulich oder funktionell zusammenhängenden Verkaufsfläche
- von mehr als 800 m² Güter verschiedener Warengruppen oder
- von mehr als 500 m² Lebensmittel und andere Waren des täglichen Bedarfs angeboten werden.