Anschlusspflicht - Widerruf der Ausnahmebewilligung

Allgemeine Information

Grundsätzlich besteht Anschlusspflicht, das ist die Verpflichtung der Eigentümer oder Inhaber von Grundstücken im Pflichtbereich (einer Gemeinde, für die eine Abfallsammlung eingerichtet ist), die Sammlung, Beförderung und Behandlung des auf den Grundstücken anfallenden Haushalts- und Sperrmülls durch die öffentliche Müllabfuhr besorgen zu lassen.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen können Ausnahmen von der Anschlusspflicht erteilt werden.

Diese Bewilligung kann widerrufen werden.

Voraussetzungen

Eine Ausnahmebewilligung ist zu widerrufen, wenn

  • eine der Voraussetzungen für die Erteilung nachträglich wegfällt.

Zuständige Stelle

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