Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten auf Grund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung ist für die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung im Sinne des Art 6 Abs. 1 litera c) DSGVO erforderlich, welcher das Amt der Burgenländischen Landesregierung unterliegt.

Zweck

  1. Die Erteilung von Auskünften im Sinne des Burgenländischen Landesdienstleistungsgesetzes (Bgld. LDLG) und des Burgenländischen EU-Berufsanerkennungsrahmen-Gesetzes (Bgld. EU-BA-G) durch den "Einheitlichen Ansprechpartner" im Land Burgenland. Dies umfasst Informationen über die Anforderungen für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung im Burgenland, insbesondere über die dabei einzuhaltenden Verfahren und Formalitäten, sowie Informationen über die Behörden, die für Verfahren betreffend die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung zuständig sind.
  2. Die Weiterleitung von Anbringen an die zuständige burgenländische Behörde bzw. an einen anderen zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner.

Datenkategorien

Wenn Sie den "Einheitlichen Ansprechpartner" des Landes Burgenland in Anspruch nehmen, ist die Bekanntgabe von folgenden Datenkategorien erforderlich:

Name, Wohnanschrift, Kontaktdaten, Geburtsdatum und Ort, Staatsbürgerschaft, Dienstleistungstätigkeiten, Berufe, Firmensitz, Geschäftsanschrift, Funktion, Ausbildungsnachweise, Dienstzeitenbestätigungen, Strafregisterauszug

Eine Nicht-Bereitstellung der personenbezogenen Daten hätte für Sie die Konsequenz, dass eine Auskunft oder ein Weiterleiten Ihres Anbringens nicht möglich ist und daher unterbleibt.

Datenempfänger

Der "Einheitliche Ansprechpartner" ist Auftragsverarbeiter im Sinne des Art 28 DSGVO für jene Stellen, die zur Erledigung der eingebrachten Anbringen zuständig sind.

Im Zuge des Verfahrens werden keine Registerabfragen durchgeführt. Zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger weitergeleitet:

  1. zuständige burgenländische Behörde
  2. zuständiger Einheitlicher Ansprechpartner

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten außerhalb der EU oder des EWR, welche nicht denselben datenschutzrechtlichen Kriterien wie in der EU unterliegen) oder internationale Organisationen findet nicht statt.

Kriterien für die Speicherdauer

Gespeichert werden Ihre Daten nur so lange, wie sie für den jeweiligen Zweck benötigt werden und das die normativ vorgegebenen Aufbewahrungsfristen vorsehen. Löschfristen ergeben sich aus den Bestimmungen zur Aktenverwaltung.

Hinweise

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung. Weiters haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung bzw. DSGVO) nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at).

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit:

Amt der Burgenländischen Landesregierung

Europaplatz 1

7000 Eisenstadt

Fragen zum Datenschutz können Sie an post.datenschutz@bgld.gv.at richten, Sie können sich auch an den Datenschutzbeauftragten des Amtes der Burgenländischen Landesregierung wenden. Weitere diesbezüglich Informationen finden Sie im Internet unter www.burgenland.at/datenschutz.

Zum Seitenanfang top