Antrag: persönlich, postalisch oder elektronisch
Ermittlungsverfahren: formale Prüfung der Voraussetzungen, im Falle nicht-automatischer Anerkennung detaillierte inhaltliche Prüfung, sofern erforderlich wird eine Eignungsprüfung vorgeschrieben
Verfahrensdauer: bis zu drei Monate, bei nicht-automatischer Anerkennung bis zu vier MonateRechtsmittel: Gegen den Bescheid ist eine Beschwerde zulässig, die binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheides schriftlich bei der Österreichischen Ärztekammer einzubringen ist.