Meldung: persönlich, postalisch, elektronisch oder nur für den physiotherapeutischen Dienst alternativ im Wege des Europäischen Berufsausweises (EPC)
Ermittlungsverfahren: Vorabprüfung der Qualifikation, in Ausnahmefällen Ablegung einer Eignungsprüfung vor Erteilung der Berechtigung zur vorübergehenden Dienstleistungserbringung
Verfahrensdauer: bis zu zwei MonateRechtsmittel: Gegen einen abweisenden Bescheid ist eine Beschwerde zulässig, die binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheides schriftlich beim Landeshauptmann einzubringen ist.