Meldung:
persönlich, postalisch, elektronisch oder nur für die
allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege
alternativ im Wege des Europäischen Berufsausweises (EBA).
Ermittlungsverfahren:
allenfalls Vorabprüfung der Qualifikation, in Ausnahmefällen Ablegung einer Eignungsprüfung vor Erteilung der Berechtigung zur vorübergehenden Dienstleistungserbringung
Verfahrensdauer:
in Fällen der automatischen Anerkennung sofort nach Meldung, bei Vorabprüfung der Qualifikation bis zu zwei Monate
Rechtsmittel
: Gegen einen abweisenden Bescheid ist eine Beschwerde zulässig, die binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheides schriftlich bei der Landeshauptfrau/dem Landeshauptmann einzubringen ist.