Zur Erprobung neuer Formen der Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen im Pflichtschulalter dürfen mit Bewilligung der Landesregierung Sonderformen und Pilotprojekte durchgeführt werden.
Sonderformen können alternative pädagogische Konzepte umfassen, wie z.Bsp. Waldorf Pädagogik, Montessori, usw.
Ein Pilotprojekt kann z. Bsp. ein Bewegungskindergarten, usw. sein.