Öffentliche Wägeanstalten sind Rechtsträger, welche zu Abwägungen von Erzeugnissen und der Ausstellung von Bescheinigungen über das Wägeergebnis von der Eichbehörde durch Bescheid ermächtigt worden sind.
Maß- und Eichgesetz (MEG)
Erfüllung der in § 62a Maß- und Eichgesetz (MEG) und in der Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 11. Oktober 1995 betreffend die Anforderungen an öffentliche Wägeanstalten festgelegten Anforderungen.