Antrag: persönlich, postalisch, elektronisch oder alternativ im Wege des Europäischen Berufsausweises (EPC)
Ermittlungsverfahren:
- formale Prüfung der Voraussetzungen, inhaltliche Prüfung durch einen Sachverständigen
- Ausstellung des Bescheides, allenfalls unter Auflagen (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung)
Verfahrensdauer: bis zu vier Monate
Rechtsmittel: Gegen einen Bescheid ist eine Beschwerde zulässig, die binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheides schriftlich beim BMSGPK einzubringen ist.