Bevor ein Abfall deponiert werden darf, muss die Abfallbesitzerin/der Abfallbesitzer grundlegende Informationen über den Abfall in einer "Abfallinformation" beschreiben.
Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen:
- Abfallinformation an die befugte Fachperson oder Fachanstalt
- Abfallinformation an die Deponieinhaberin/den Deponieinhaber
Hinweis: In Abhängigkeit von der Abfallart, der Menge des Abfalls und der Anfallshäufigkeit (Regelmäßigkeit) müssen eine oder mehrere Abfallinformationen ausgestellt werden.
Achtung:
Ab 1. Jänner 2012 müssen Abfallinformationen – mit einigen Ausnahmen – elektronisch übermittelt werden.
Abfallinformation an die befugte Fachperson oder Fachanstalt
Die Abfallinformation an die befugte Fachperson oder Fachanstalt ist für jene Abfälle relevant, die vor ihrer Deponierung durch eine befugte Fachperson oder Fachanstalt grundlegend charakterisiert werden müssen. Bei der grundlegenden Charakterisierung müssen die wichtigsten Eigenschaften, die für eine dauerhafte Ablagerung relevant sind, ermittelt und dokumentiert werden. Dies umfasst in der Regel eine chemische Untersuchung. Die Dokumentation erfolgt in einem Beurteilungsnachweis.
Im Vorfeld einer derartigen chemischen Untersuchung muss die Abfallbesitzerin/der Abfallbesitzer grundlegende Informationen über den zu untersuchenden Abfall der Gutachterin/dem Gutachter in einer "Abfallinformation an die befugte Fachperson oder Fachanstalt" übermitteln. Auf Basis dieser Information kann die Gutachterin/der Gutachter die Untersuchung durchführen. Inhalte dieser Abfallinformation sind unter anderem:
- Abfallbesitzerin/Abfallbesitzer
- Abfallerzeugerin/Abfallerzeuger
- Art des Abfalls
- Anfalls- und Herkunftsort
- Grundlegende physikalische Eigenschaften
- Masse des Abfalls
Abfallinformation an den Deponieinhaber
Soll ein Abfall unmittelbar an eine Deponie angeliefert werden, muss die Abfallbesitzerin/der Abfallbesitzer auch der Deponieinhaberin/dem Deponieinhaber mit der ersten Anlieferung dieses Abfalls eine "Abfallinformation an die Deponieinhaberin/den Deponieinhaber" übermitteln. Diese enthält neben den grundlegenden Angaben (Abfallbesitzerin/Abfallbesitzer, Anfallsort, Abfallart) vor allem die Masse, die unmittelbar an eine bestimmte Deponie angeliefert werden soll.
Bei manchen Abfällen (z.B. Kleinmenge eines nicht verunreinigten Bodenaushubmaterials, bestimmte Baurestmassen, Asbestabfälle) ist keine Untersuchung durch eine befugte Fachperson oder Fachanstalt notwendig – hier ist eine "Abfallinformation an die Deponieinhaberin/den Deponieinhaber" bei der ersten Anlieferung eines Abfalls ausreichend.
Hinweis: Für andere Abfälle ist zusätzlich zur Abfallinformation ein Beurteilungsnachweis erforderlich.