Überschreitet die Dauer der Vertretung ein Jahr, muss die Vertretene/der Vertretene bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder um Genehmigung ansuchen. Bei Unterlassung der Einholung der Genehmigung hat die Kammer der Wirtschaftstreuhänder die Berufsberechtigung der Vertretenen/des Vertretenen mit Bescheid zu widerrufen.