Die Nutzung von Heilvorkommen, ausgenommen jene von Heilfaktoren, bedarf einer Bewilligung der Landesregierung.
Die Heilvorkommen selbst müssen zuerst von der Landesregierung anerkannt werden.
Als Heilvorkommen gelten insbesondere:
- Heilquellen,
- Heilpeloide,
- Heilfaktoren
Jede Nutzung natürlicher Vorkommen als Heilvorkommen entgegen den Vorschriften des Gesetzes ist verboten.
Als Nutzung im Sinne des Gesetzes gilt jedoch nicht die Benützung eines natürlichen Vorkommens zum persönlichen Gebrauch.