Bestattungsanlagen sind Friedhöfe, Feuerbestattungsanlagen, Urnenhallen und Urnenhaine
Die Errichtung, Erweiterung, Schließung oder Auflassung eines Friedhofes, einer Bestattungsanlage ist nur mit sanitätsbehördlicher Genehmigung gestattet.
Für die Erteilung der Genehmigung ist hinsichtlich einer Feuerbestattungsanlage die Landesregierung, in den übrigen Fällen die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig.