Berufsanwärterinnen/Berufsanwärter müssen sich bei der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer schriftlich anmelden.
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
§ 41 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017)
Siehe Inhaltliche Beschreibung.
Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer