Wirtschaftstreuhänder - Kammermitgliedschaft - Anmeldung

Allgemeine Informationen

Berufsanwärterinnen/Berufsanwärter müssen sich bei der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer schriftlich anmelden.

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Siehe Inhaltliche Beschreibung.

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