Zuchtorganisation ist eine Züchtervereinigung oder ein Zuchtunternehmen. Zuchtorganisationen bedürfen in Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht einer Anerkennung, und zwar durch die Tierzuchtbehörde jenes Bundeslandes, in dem sie ihren Sitz haben. Einer ergänzenden Anerkennung unter denselben Voraussetzungen bedürfen Änderungen von Sachverhalten, auf die sich die Anerkennung beziehen.
Derart anerkannte Zuchtorganisationen dürfen auch in anderen Bundesländern und Mitgliedstaaten sowie in Vertragsstaaten nach Anzeige und Mitteilung der notwendigen Angaben und unter Nachweis ihrer Anerkennung an die zuständige Behörde ohne zusätzliche Anerkennung tätig werden.