Änderungsmitteilung Dienstverhältnis Berufsanwärter

Allgemeine Informationen

Wirtschaftstreuhänder haben Änderungen des Ausmaßes der Beschäftigung oder die Beendigung des Dienstverhältnisses der bei ihnen beschäftigten Berufsanwärter der Kammer der Wirtschaftstreuhänder unverzüglich mitzuteilen.

Fristen

Die Änderung des Ausmaßes der Beschäftigung oder die Beendigung des Dienstverhältnisses der bei ihnen beschäftigten Berufsanwärter ist der Kammer der Wirtschaftstreuhänder unverzüglich anzuzeigen.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Es sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.

Zuständige Stelle

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