Für die Überführung von Leichen gelten bestimmte Versargungsvorschriften.
Zur Überführung von Leichen sind grundsätzlich Fahrzeuge zu verwenden, die ausschließlich diesem Zwecke dienen. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann die Verwandung anderer Straßenfahrzeuge bewilligen, wenn der zur Aufnahme des Sarges dienende Teil des Fahrzeuges vollkommen geschlossen und leicht zu reinigen ist.
Zusammen mit der Leiche dürfen im Fahrzeug nur Blumenkränze, Sträuße oder dergleichen befördert werden.