Die akkreditierte Stelle hat jede Änderung in den Akkreditierungsvoraussetzungen, insbesondere deren Wegfall, den Wechsel des/der verantwortlichen Leiters/in oder von zeichnungsberechtigten Personen sowie Änderungen in der Person des Rechtsträgers der Akkreditierungsstelle ohne Aufschub schriftlich mitzuteilen.