Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der
EU
oder eines Vertragsstaates des
EWR
und im Inland niedergelassene Gesellschaften, die Dienstleistungen in einem Mitgliedstaat der
EU
oder einem anderen Vertragsstaat des
EWR
erbringen oder sich dort niederlassen wollen, benötigen dazu eine
EWR
-Bescheinigung.
Diese Bescheinigung dient zur Vorlage bei der Behörde anderer
EWR
-Vertragsstaaten und bescheinigt
-
zum Zweck der Erbringung von Dienstleistungen in einem anderen
EU
-/
EWR
-Mitgliedstaat die rechtmäßige Niederlassung im Inland und die diesbezügliche(n) Gewerbeberechtigung(en),
-
zum Zweck der Niederlassung und der Erbringung von Dienstleistungen in einem anderen
EU
-/
EWR
-Mitgliedstaat die inländische gewerbliche Ausbildung oder Befähigung und die Ausübung einer selbstständigen oder unselbstständigen fachlichen Tätigkeit in einem Gewerbe in Österreich.
Achtung
Unternehmerinnen/Unternehmer aus anderen
EU
-Mitgliedstaaten müssen sich die
EWR
-Bescheinigung im jeweiligen Heimatstaat ausstellen lassen.