Fortführungsberechtigte, welche die Fortführung der Kanzlei einer/eines verstorbenen Berufsberechtigten beabsichtigen, müssen einen diesbezüglichen Antrag stellen.
Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hat die Genehmigung zur Fortführung einer Kanzlei zu erteilen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Über die Genehmigung oder Untersagung der Fortführung einer Kanzlei hat die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer einen Bescheid zu erlassen.