Das Abfallwirtschaftsgesetz sieht folgende besondere Meldepflichten speziell für Deponieinhaberinnen/Deponieinhaber vor:
- Die Inhaberin/der Inhaber der Deponie muss jede Zurückweisung eines Abfalls, den sie/er auf der Deponie nicht annehmen darf, der zuständigen Stelle melden
- Die Inhaberin/der Inhaber einer Deponie muss alle erheblichen, nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt, die durch Mess- und Überwachungsverfahren festgestellt werden, der zuständigen Stelle melden