Der Rechtsträger einer Kuranstalt oder Kureinrichtung hat für deren inneren Betrieb eine Anstaltsordnung zu erlassen.
Die Anstaltsordnung und ihre Änderung bedürfen der Genehmigung der Landesregierung.
Eine solche Genehmigung wird erteilt, wenn die Anstaltsordnung den Bestimmungen des Gesetzes oder des Betriebsbewilligungsbescheides entspricht und einen ordnungsgemäßen Kurbetrieb gewährleistet.