Alle nicht einer Bewilligung unterliegenden Veranstaltungen hat der Veranstalter - unbeschadet einer allfälligen nach sonstigen Vorschriften erforderlichen Anmeldung oder Bewilligung - schriftlich anzumelden.
Mehrere Veranstaltungen gleicher Art innerhalb eines Zeitraumes von höchstens einem Jahr können mit einer Eingabe angemeldet werden.