Im Falle eines Wechsels in der Person des Inhabers des Campingplatzes/Mobilheimplatzes gehen die aus der Bewilligung sich ergebenden Rechte und Pflichten auf den neuen Inhaber des Campingplatzes/Mobilheimplatzes über.
Ein solcher Wechsel ist der Bezirksverwaltungsbehörde vom neuen Inhaber unverzüglich anzuzeigen.