Antrag:
persönlich, postalisch, elektronisch oder alternativ im Wege des Europäischen Berufsausweises (EPC)
Ermittlungsverfahren:
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formale Prüfung der Voraussetzungen, in Ausnahmefällen zusätzlich inhaltliche Prüfung durch einen Sachverständigen
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Ausstellung des Bescheides, in Ausnahmefällen unter Auflagen (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung)
Verfahrensdauer:
bis zu drei Monaten, bei inhaltlicher Prüfung bis zu vier Monaten
Rechtsmittel:
Gegen einen Bescheid ist eine Beschwerde zulässig, die binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheides schriftlich beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz einzubringen ist.