Grundsätzlich wird zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen unterschieden. Nur öffentliche Veranstaltungen unterliegen dem Veranstaltungsgesetz. Öffentliche Veranstaltungen sind allgemein zugängliche, zum Vergnügen oder zur Erbauung der Teilnehmer bestimmte Darbietungen und Einrichtungen.
Öffentliche Veranstaltungen werden unterteilt in:
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen:
- Varieté- und Revueveranstaltungen,
- Musikfestivals,
- Zirkusveranstaltungen,
- Tierschauen mit Raubtieren,
- Veranstaltungen, die im Umherziehen durchgeführt werden,
- Sonstige Veranstaltungen, deren Durchführung sich über den Bereich einer Gemeinde hinaus erstreckt.
Anmeldepflichtige Veranstaltungen:
- Alle nicht einer Bewilligung unterliegenden Veranstaltungen hat der Veranstalter – unbeschadet einer allfälligen nach sonstigen Vorschriften erforderlichen Anmeldung oder Bewilligung – schriftlich anzumelden.