Die Paritätische Kommission versagt die Anerkennung mit Bescheid, wenn eine der Anerkennungsvoraussetzungen nicht erfüllt ist.
Unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sechs Monaten ab Antragstellung.
Bei Nichterfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen.
Die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe