Versagung der Anerkennung von Gesellschaften

Allgemeine Informationen

Die Paritätische Kommission versagt die Anerkennung mit Bescheid, wenn eine der Anerkennungsvoraussetzungen nicht erfüllt ist.

Fristen

Unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sechs Monaten ab Antragstellung.

Voraussetzungen

Bei Nichterfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen.

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